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Am Donnerstag, 1. Oktober 2009, 18.00 Uhr / Gemeindesaal St. Johannis, Johanniskirchhof 2 Patientenverfügung und die neue GesetzgebungAm 18. Juni verabschiedete der Deutsche Bundestag das "Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts", das den Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten neu regelt. Das Gesetz trat mit dem 1. September 2009 in Kraft. Der Entscheidung im Bundestag ging eine jahrelange, zum Teil sehr kontroverse Debatte voraus. Das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens wird auch heute nicht von allen einhellig begrüßt. Auch die Kirchen sehen in dem Gesetz "keine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage" (Presserklärung der EKD).
> Im Gesetzgebungsprozess trafen drei Gesetzesentwürfe aufeinander. Welche Gesichtspunkte haben sich in der Diskussion als mehrheitsfähig erwiesen? > Das neue Gesetz gilt von nun an für die Formulierung von Patientenverfügungen: Was sind die praktischen Auswirkungen und was verändert sich für Patienten, Pfleger, Ärzte und Angehörige? Welche Probleme kann es in der Umsetzung geben? > Manche Fragen ethischer und grundsätzlicher Art bleiben offen. Wo brechen sie auf? Werden sie verschoben oder fordern sie unmittelbar eine neue öffentliche Diskussion?
Diesen und weiteren Fragen wollen wir mit unseren Referenten nachgehen.
Mit:
Donnerstag, den 1. Oktober 2009, 18.00 - 20.30 Uhr Saal der Kirchengemeinde St. Johannis, Johanniskirchhof 2, Göttingen
Wir bitten um Ihre Anmeldung - telefonisch, per Fax oder per e-mail. Bitte helfen Sie uns, Ihre Adressen auf einem aktuellen Stand zu halten. Eintritt frei - es wird um eine Spende gebeten.
Text der Einladung als pdf |
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Literaturhinweis / Informationen:
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